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Mietrecht

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen.  Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt.

Ich berate und vertrete Sie rund um den Mietvertrag und das Grundeigentum. Ich wahre Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter unabhängig davon, ob Sie als gewerblicher oder privater Vertragspartner betroffen sind.

Ich unterstütze Sie bei dem Abschluss von Mietverträgen, deren Beendigung und bei Fragen oder Problemen während der Mietzeit, so z.B. bei Mietrückständen, Änderungen der Miethöhe, Mängeln der Mietsache, Kündigung, Räumungsklage, Betriebskostenabrechnung.
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